Ab 07/2026

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WEITERBILDUNGSVERTRAG  - Ausfüllhinweise

Auf den folgenden Seiten finden Sie die Vorlage für Ihren Weiterbildungsvertrag mit der EAZW - Europäische Akademie für zertifizierte Weiterbildung GmbH & Co. KG.

Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus. Sie können Ihre Antworten jederzeit korrigieren und zwischen den ausgefüllten Seiten vor- und zurück navigieren.

Am Ende des Vertrages finden Sie ein Feld für eine eSignatur. Sie können dort entweder mit Ihrer Maus, einem digitalen Stift oder Ihrem Finger, sofern Sie den Vertrag am Smartphone ausfüllen, unterschreiben. Es handelt sich um eine rechtskonforme Unterschrift. Ihre Vertragsunterlagen erhalten Sie als pdf-Datei an die im Vertrag angegebene E-Mail-Adresse.

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: https://www.eazw.de/datenschutz

WEITERBILDUNGSVERTRAG  


§ 1  Vertragspartner

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:

EAZW - Europäische Akademie für zertifizierte Weiterbildung GmbH & Co. KG, Handelsregister: HRA 10142 - Amtsgericht Bonn,
vertreten durch die persönlich haftende WPJ Verwaltungs GmbH, HRB 25900 - Amtsgericht Bonn
(GF: Evelyne Janzen, Goran Janzen, Klaus Weiler),

beide: Ubierstraße 78, 53173 Bonn,
Telefon: +49 (0) 228 - 53 414 109
E-Mail: info@mail.eazw.eu
Kooperationspartner: Bundesverband deutscher Fördermittel-Berater e.V. (BvdFB e.V.)

- nachfolgend "Anbieter" genannt -

und dem/der nachfolgend genannten Vertragspartner/in:

Vertragspartner (required)
Der oder die Teilnehmer*in nimmt als (required)
Angestrebter Abschluss: (required)

2. Vertragsgrundlagen

Der oder die Teilnehmer*in nimmt zur Kenntnis, dass Art, Umfang und Durchführung der Lehrveranstaltungen und deren inhaltliche und methodische Gestaltung der Freiheit der Lehre unterliegen. 

Der oder die Teilnehmer*in nimmt die Prüfungsordnung in ihrer aktuell geltenden Fassung zur Kenntnis und erkennt die darin festgeschriebenen Regularien an. 

Die Weiterbildung wird je nach Eingangsvoraussetzung mit der Verleihung eines Zertifikates durch die zertifizierende Stelle, hier: ibugi- Institut für Bildung und gesellschaftliche Innovation (An-Institut der Alanus Hochschule) im Auftrag der EAZW GmbH & Co. KG oder einem Teilnahmezertifikat der EAZW abgeschlossen. 

3. Rechte und Pflichten der EAZW 

3.1 Pflichten der EAZW 

Die EAZW verpflichtet sich, die notwendigen Voraussetzungen zu bieten, damit die Weiterbildung innerhalb der in der Prüfungsordnung genannten Weiterbildungsdauer mit Erfolg abgeschlossen werden kann. Der oder die Teilnehmer*in nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass Ort (z.B. Präsenzveranstaltung / Online-Unterricht) und Zeiten der Veranstaltungen ggf. Änderungen unterworfen sein können. 

3.2 Verwendung personenbezogener Daten  

Die EAZW ist zur Verwendung (Übermittlung, Verarbeitung) der personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Titel, Geburtsdatum und -ort, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bewerbungsunterlagen, studienspezifische Daten) des oder der Teilnehmer*in berechtigt, soweit Zweck und Inhalt der Datenverwendung durch Gesetz, Verordnung, Bescheid oder sonst durch sich aus bzw. in Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebender Rechte und Pflichten gedeckt ist oder soweit sie sonst für den Lehrgangsbetrieb erforderlich ist. 

Der oder die Teilnehmer*in willigt mit seiner Unterschrift ausdrücklich ein, dass die Weiterbildungsveranstaltung in Bild und/oder Ton aufgezeichnet werden darf. Diese Aufzeichnungen dienen allein den internen Zwecken der Qualitätssicherung, den Schulungszwecken der Dozenten und der Verbesserung der Kursinhalte und sind nicht zur externen Veröffentlichung bestimmt. Die Weitergabe der Aufzeichnungen an Dritte ist ausgeschlossen. Nach Erfüllung der genannten Zwecke, spätestens jedoch sechs Monate nach Beendigung des Kurses, werden die Aufzeichnungen gelöscht. Für Aufzeichnungen, welche zu Protokollzwecken von Prüfungen vorgenommen werden, gilt, wenn in der Prüfungsordnung nicht anders vorgesehen, eine Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren.

Die EAZW ist berechtigt, E-Mails, SMS und Telefonanrufe an den oder die Teilnehmer*in zu richten, wobei diese Kommunikationsschritte sowohl werbendes Material als auch bloßes Informationsmaterial beinhalten können.  Der oder die Teilnehmer*in kann seine/ihre Einwilligung hierzu schriftlich durch Brief oder E-Mail an den Erhalter jederzeit widerrufen. 

Die EAZW ist zur automationsunterstützten Bearbeitung personenbezogener Daten des oder der Teilnehmer*in berechtigt. Darüber hinaus nimmt der oder die Teilnehmer*in die von der EAZW unter ihrer Homepage veröffentlichte Datenschutzerklärung zur Kenntnis und erkennt diese an. 

3.3 Ausschluss von der Weiterbildung durch die EAZW 

Die EAZW behält sich den Ausschluss eines oder einer Teilnehmer*in aufgrund schwerer disziplinärer Vergehen (z.B. Betrugsversuche bei Prüfungen) oder groben Fehlverhalten (z.B. Zahlungsverzug des Vertragspartners) vor. In diesem Fall erlischt der Anspruch auf Teilnahme und Absolvierung des Lehrganges sowie der Anspruch auf Rückerstattung des Lehrgangsbeitrags oder Teilen davon. Davon unberührt bleiben noch etwaige offene Forderungen an den Vertragspartner weiterhin bestehen. 

3.4 Anerkennung von EAZW-Vorleistungen

3.4.1 Volle Anerkennung bei erfolgreichem Abschluss
Wenn Vertragspartner eine neue EAZW-Weiterbildung buchen und bereits eine vorangegangene EAZW-Qualifikation erfolgreich abgeschlossen haben, rechnen wir diese Leistungen vollumfänglich und zeitlich unbegrenzt an, sofern sie inhaltlich Bestandteil des neuen Kurses sind. Ein einmal erzielter Abschluss bleibt dauerhaft erhalten. Teilnehmende absolvieren im neuen Kurs lediglich die Bausteine, die ihnen zur neuen Qualifikation noch fehlen.

3.4.2 Befristete Anrechnung von Teilleistungen und einzelnen Workshops
Einzeln absolvierte Leistungsbausteine (z. B. Workshops, Einzelmodule) oder Teilleistungen aus einer noch nicht abgeschlossenen Weiterbildung rechnen wir auf eine neu gebuchte EAZW-Weiterbildung an. Um die inhaltliche Aktualität des Wissens zu gewährleisten, richtet sich die zeitliche Gültigkeit und Anrechenbarkeit dieser Vorleistungen nach den Fristen der jeweils gültigen Prüfungsordnung. Nach Ablauf dieser Frist müssen die entsprechenden Teilleistungen neu erbracht werden.

4. Rechte und Pflichten des oder der Teilnehmer*in

4.1 Allgemeines 

Der oder die Teilnehmer*in hat das Recht auf einen ordnungsgemäßen Lehrgangsbetrieb, insbesondere auf Vermittlung der vorgesehenen Lehrbereiche im definierten Ausmaß. Etwaige Änderungen sind dem Teilnehmer/der Teilnehmerin so frühzeitig wie möglich bekannt zu geben. 

4.2 Länge bzw. Dauer der Weiterbildung  

Grundsätzlich ist die Weiterbildung in der in der Prüfungsordnung festgelegten Form und Zeit zu absolvieren. 

4.3 Pflichten des oder der Teilnehmer*in 

4.3.1 Allgemeines 
Der oder die Teilnehmer*in verpflichtet sich zur aktiven und positiven Beteiligung an der Weiterbildung. 

Der oder die Teilnehmer*in ist verpflichtet, der EAZW Änderungen seiner/ihrer Daten, insbesondere der Zustell- und E-Mail-Adresse, mitzuteilen. Bis zur Bekanntgabe dieser Änderung gilt jede Übermittlung durch Übersendung an die letzte der EAZW bekannte Adresse als bei dem oder der Teilnehmer*in eingegangen. 

Soweit im Einzelfall schriftlich nicht anders festgelegt, haben Erklärungen des oder der Teilnehmer*in an die EAZW schriftlich mit Originalunterschrift oder per E-Mail zu erfolgen. 

4.3.2 Zahlungsmodalitäten
Der Vertragspartner wird die Kursgebühr inkl. MwSt. nach Rechnungsstellung und vor Weiterbildungsbeginn leisten. Die Kursgebühr ist grundsätzlich als Einmalzahlung fällig.

a) Abschnittsweise Abrechnung (Quartals-/Semestermodell)
Um Teilnehmenden eine flexible Zahlung zu ermöglichen, bietet die EAZW die Option einer abschnittsweisen Abrechnung an. Wählt der Vertragspartner diese Option, wird die Weiterbildung in zeitliche Ausbildungsabschnitte (in der Regel Quartale) unterteilt. Die jeweiligen Teilbeträge sind stets vor Beginn des entsprechenden Ausbildungsabschnitts fällig.

b) Zahlungsabwicklung und externe Dienstleister (z. B. PayPal)
Die Zahlung der fälligen Beträge erfolgt per SEPA-Banküberweisung oder über den externen Zahlungsdienstleister PayPal. Da Beträge über 5.000 € die maximalen Transaktions- und Kreditlimits von Online-Zahlungsdienstleistern wie beispielsweise PayPal überschreiten können, wird bei höheren Beträgen und gewünschter PayPal-Zahlung die Gesamtsumme zur Ermöglichung dieser Zahlungsart automatisch in eine abschnittsweise Abrechnung unterteilt. Die jeweiligen Teilbeträge sind dabei stets vor Beginn des entsprechenden Ausbildungsabschnitts fällig.

Nutzt der Vertragspartner in seinem eigenen PayPal-Konto die Option einer Ratenzahlung („PayPal Ratenzahlung“), eröffnet er sich damit die Möglichkeit, die gegenüber der EAZW fälligen Rechnungsbeträge eigenständig in weitere monatliche Teilzahlungen (zahlbar direkt an PayPal) aufzuteilen.

Dieser Teilzahlungs- bzw. Darlehensvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vertragspartner und PayPal zustande. Die EAZW ist weder Darlehensgeber noch Darlehensvermittler und erhebt keine eigenen Zinsen.

Eine Ablehnung durch PayPal (z. B. aufgrund individueller Bonität oder überschrittener Limits) entbindet den Vertragspartner nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber der EAZW; fällige Beträge sind in diesem Fall fristgerecht per SEPA-Banküberweisung zu entrichten.

c) Zahlungsverzug bei abschnittsweiser Abrechnung
Befindet sich der Vertragspartner mit der Zahlung eines fälligen Teilbetrags in Verzug, ist die EAZW berechtigt, ihre weiteren vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderung zurückzubehalten.

Dies umfasst insbesondere den temporären Ausschluss von der Teilnahme an synchronen Lehrveranstaltungen (z. B. Webinare, Präsenzseminare, persönliche Betreuung) sowie die Verweigerung der Prüfungszulassung. Der Zugang zu bereits regulär freigeschalteten asynchronen Selbstlerninhalten bleibt hiervon vorerst unberührt. Das Recht der EAZW zum endgültigen Ausschluss von der Weiterbildung bei anhaltendem Zahlungsverzug (gemäß Ziffer 3.3) bleibt unberührt.

Gewählte Zahlungsmodalität für Ihre Weiterbildung: (required)

4.3.3 Kosten & Prüfungsgebühren
Die Kosten für die Qualifikation setzen sich zusammen aus der Studiengebühr und der inkludierten Prüfungsgebühr (500,00 €, bitte beachten Sie hierzu die Prüfungsordnung).

a) Wer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags Mitglied des BvdFB ist (oder einen diesbezüglichen Antrag gestellt hat), erhält je nach Weiterbildung Vergünstigungen auf die Kursgebühr.

b) Bei Anmeldung von Gruppen erhält jedes weitere Gruppenmitglied (ab dem 2. Teilnehmenden) 25 % Rabatt auf die Kursgebühr.  

c) Studierende der EAZW, die uns nachweislich weiterempfehlen (bei Anmeldung muss der Empfehlende explizit angegeben werden), erhalten eine Empfehlungsprämie in Höhe von 10% der Kursgebühr des empfohlenen Studierenden. 

4.3.4 Urheberrecht
a) Die im Rahmen des Lehrgang- und Prüfungsbetriebs bereitgestellten Lehr-, Studien-, Lern- und Prüfungsunterlagen bleiben geistiges Eigentum der EAZW und des BvdFB und stehen ausschließlich den Personen zur persönlichen Verwendung zur Verfügung, die diese im Zuge des Lehrgangs- und Prüfungsbetriebs erhalten haben. Soweit aus dem jeweiligen Inhalt dieser Unterlagen keine anderen Regelungen zu entnehmen sind, ist ein über die freie Werknutzung (z.B. Kopieren oder andere Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch, Zitieren einzelner Stellen eines veröffentlichen Sprachwerks usw.) hinausgehender Gebrauch und damit jede den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetztes widersprechende Verwendung von Unterlagen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der EAZW ​​nicht gestattet. 

b) Der oder die Teilnehmer*in nimmt zur Kenntnis, dass das Filmen, Fotografieren, Anfertigen von Tonbandaufnahmen oder sonstige Aufzeichnungen des Unterrichtgeschehens (sowohl bei Präsenzveranstaltungen als auch im online-Learning-Format) ohne vorherige Zustimmung der EAZW verboten ist. Im Besonderen gilt dies auch für das Zurverfügungstellen von solchen Aufzeichnungen, auf denen andere Personen erkennbar sind, im Internet bzw. in sozialen Netzwerken. In diesem Fall muss zusätzlich vorab die Zustimmung aller akustisch und/oder visuell kenntlichen Personen ​​eingeholt werden. 

c) Der oder die Teilnehmer*in nimmt zur Kenntnis und ist einverstanden, dass bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen 4.3.4 a) & b) dieses Vertrags neben etwaigen Schadensersatz- und/oder Urheberrechtsansprüchen eine pauschale Vertragsstrafe von 50.000,- € durch die EAZW geltend gemacht wird. 

5. Auflösung des Vertrags

5.1 Auflösung durch die EAZW  

Mit der Verleihung des Zertifikats endet dieser Vertrag in jedem Fall. Kann binnen der in der Studienordnung festgelegten Zeit der Lehrgang nicht positiv abgeschlossen werden, wird der oder die Teilnehmer*in umgehend aus dem Lehrgang ausgeschlossen. In diesem Fall hat der oder die Vertragspartner keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Teilnahmegebühr. Die Bestimmungen von 4.3.4 a) - c) dieses Vertrags bleiben hiervon unberührt und gelten über eine etwaige Auflösung des Vertrags hinaus fort.  

5.2 Widerrufsrecht durch den Vertragspartner

Der nachfolgende Abschnitt zum Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Für Unternehmen (B2B), die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, ist ein gesetzliches Widerrufsrecht ausgeschlossen.

a) Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (EAZW - Europäische Akademie für zertifizierte Weiterbildung GmbH & Co. KG, Ubierstraße 78, 53173 Bonn, Telefon: +49 (0) 228 - 53 414 109, E-Mail: info@mail.eazw.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
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Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: EAZW - Europäische Akademie für zertifizierte Weiterbildung GmbH & Co. KG, Ubierstraße 78, 53173 Bonn, E-Mail: info@mail.eazw.eu

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Kursbezeichnung: _____________________________________________

Bestellt am (): ________________ / Erhalten am (): __________________

Name des/der Verbraucher(s)/in: ________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)/in: ______________________________

Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s)/in (nur bei Mitteilung auf Papier)

(*) Unzutreffendes streichen.
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Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.eazw.de/widerrufsformular ausüben oder den in der Fußzeile dieses Formulars befindlichen Direktlink zum Formular verwenden. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

b) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

5.3 Fortgeltung des Urheberrechts bei Widerruf

Die Bestimmungen von Ziffer 4.3.4 a) - c) dieses Vertrags bleiben hiervon unberührt und gelten über einen etwaigen Widerruf hinaus fort.

6. Besondere Regelungen für Teilnehmende an geförderten Weiterbildungen (AZAV § 178 SGB III)

6.1 Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss der Maßnahme erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung, die Angaben zu Inhalt, zeitlichem Umfang und Ziel der Maßnahme enthält.

6.2 Kostenfreies Rücktrittsrecht bei Wegfall der Förderung

Fällt eine zugesagte Förderung nach SGB III weg, können die Teilnehmenden kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

6.3 Kostenfreies Kündigungsrecht bei Arbeitsaufnahme

Nehmen bisher nicht sozialversicherungspflichtig Teilnehmende während der Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, so können sie den Vertrag kostenfrei kündigen.

6.4 Bestätigung der Eingangsberatung

Die Teilnehmenden bestätigen mit Vertragsunterzeichnung, dass vor Beginn der Maßnahme eine individuelle Eingangsberatung durchgeführt wurde.

7. Haftung der EAZW

Die EAZW haftet nur für solche Schäden an Sachen, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem oder leicht fahrlässigem Verhalten von Angestellten, sonstigen Mitarbeitenden, Lehrenden und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Erhalters beruhen. 

8. Sonstiges

a) Die Ausfertigung dieses Weiterbildungsvertrags erfolgt in zweifacher Ausführung. Ein Original verbleibt in der Administration des Lehrgangs. Eine Ausfertigung wird dem Vertragspartner per E-Mail übermittelt.

b) Der Weiterbildungsvertrag ist gebührenfrei.

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck entspricht oder, sofern das nicht möglich ist, diesem möglichst nahekommt.

d) Alle Vereinbarungen zwischen der EAZW und dem Vertragspartner bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Ausbildungsvertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform.

e) Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Bonn vereinbart.

9. Vertragsbestätigung

Mit folgender Unterschrift bestätigt eine für sich selbst handelnde oder für das Unternehmen rechtsverbindlich zeichnungsberechtige Person die Richtigkeit der gemachten Angaben und stimmt dem Vertrag zu.

Bitte wählen Sie oben Ihre Weiterbildung und die Zahlungsart aus, um hier Ihre verbindliche Bestellübersicht zu sehen.
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Version 2.1, Stand 11.09.2026
Erstellt von Evelyne Janzen