3. Rechte und Pflichten der EAZW
3.1 Pflichten der EAZW
Die EAZW verpflichtet sich, die notwendigen Voraussetzungen zu bieten, damit die Weiterbildung innerhalb der in der Prüfungsordnung genannten Weiterbildungsdauer mit Erfolg abgeschlossen werden kann. Der oder die Teilnehmer*in nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass Ort (z.B. Präsenzveranstaltung / Online-Unterricht) und Zeiten der Veranstaltungen ggf. Änderungen unterworfen sein können.
3.2 Verwendung personenbezogener Daten
Die EAZW ist zur Verwendung (Übermittlung, Verarbeitung) der personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Titel, Geburtsdatum und -ort, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bewerbungsunterlagen, studienspezifische Daten) des oder der Teilnehmer*in berechtigt, soweit Zweck und Inhalt der Datenverwendung durch Gesetz, Verordnung, Bescheid oder sonst durch sich aus bzw. in Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebender Rechte und Pflichten gedeckt ist oder soweit sie sonst für den Lehrgangsbetrieb erforderlich ist.
Der oder die Teilnehmer*in willigt mit seiner Unterschrift ausdrücklich ein, dass die Weiterbildungsveranstaltung in Bild und/oder Ton aufgezeichnet werden darf. Diese Aufzeichnungen dienen allein den internen Zwecken der Qualitätssicherung, den Schulungszwecken der Dozenten und der Verbesserung der Kursinhalte und sind nicht zur externen Veröffentlichung bestimmt. Die Weitergabe der Aufzeichnungen an Dritte ist ausgeschlossen. Nach Erfüllung der genannten Zwecke, spätestens jedoch sechs Monate nach Beendigung des Kurses, werden die Aufzeichnungen gelöscht. Für Aufzeichnungen, welche zu Protokollzwecken von Prüfungen vorgenommen werden, gilt, wenn in der Prüfungsordnung nicht anders vorgesehen, eine Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren.
Die EAZW ist berechtigt, E-Mails, SMS und Telefonanrufe an den oder die Teilnehmer*in zu richten, wobei diese Kommunikationsschritte sowohl werbendes Material als auch bloßes Informationsmaterial beinhalten können. Der oder die Teilnehmer*in kann seine/ihre Einwilligung hierzu schriftlich durch Brief oder E-Mail an den Erhalter jederzeit widerrufen.
Die EAZW ist zur automationsunterstützten Bearbeitung personenbezogener Daten des oder der Teilnehmer*in berechtigt. Darüber hinaus nimmt der oder die Teilnehmer*in die von der EAZW unter ihrer Homepage veröffentlichte Datenschutzerklärung zur Kenntnis und erkennt diese an.
3.3 Ausschluss von der Weiterbildung durch die EAZW
Die EAZW behält sich den Ausschluss eines oder einer Teilnehmer*in aufgrund schwerer disziplinärer Vergehen (z.B. Betrugsversuche bei Prüfungen) oder groben Fehlverhalten (z.B. Zahlungsverzug des Vertragspartners) vor. In diesem Fall erlischt der Anspruch auf Teilnahme und Absolvierung des Lehrganges sowie der Anspruch auf Rückerstattung des Lehrgangsbeitrags oder Teilen davon. Davon unberührt bleiben noch etwaige offene Forderungen an den Vertragspartner weiterhin bestehen.