Ab WS 2026

WEITERBILDUNGSVERTRAG  - Ausfüllhinweise

Auf den folgenden Seiten finden Sie die Vorlage für Ihren Weiterbildungsvertrag mit der EAZW - Europäische Akademie für zertifizierte Weiterbildung GmbH & Co. KG.

Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus. Sie können Ihre Antworten jederzeit korrigieren und zwischen den ausgefüllten Seiten vor- und zurück navigieren.

Am Ende des Vertrages finden Sie ein Feld für eine eSignatur. Sie können dort entweder mit Ihrer Maus, einem digitalen Stift oder Ihrem Finger, sofern Sie den Vertrag am Smartphone ausfüllen, unterschreiben. Es handelt sich um eine rechtskonforme Unterschrift. Ihre Vertragsunterlagen erhalten Sie als pdf-Datei an die im Vertrag angegebene E-Mail-Adresse.

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: https://www.eazw.de/datenschutz

WEITERBILDUNGSVERTRAG  


1. Vertragsgegenstand 

Dieser Vertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen 

 Europäische Akademie für zertifizierte Weiterbildung GmbH & Co. KG,
Ubierstraße 78, 53173 Bonn (HRA 10142, Amtsgericht Bonn) 

 im Weiteren kurz „EAZW“ genannt  
und  
dem oder der genannten Teilnehmer*in: 

2. Vertragsgrundlagen

Der oder die Teilnehmer*in nimmt zur Kenntnis, dass Art, Umfang und Durchführung der Lehrveranstaltungen und deren inhaltliche und methodische Gestaltung der Freiheit der Lehre unterliegen. 

Der oder die Teilnehmer*in nimmt die Prüfungsordnung in ihrer aktuell geltenden Fassung zur Kenntnis und erkennt die darin festgeschriebenen Regularien an. 

Die Weiterbildung wird je nach Eingangsvoraussetzung mit der Verleihung eines Zertifikates durch die zertifizierende Stelle, hier: ibugi- Institut für Bildung und gesellschaftliche Innovation (An-Institut der Alanus Hochschule) im Auftrag der EAZW GmbH & Co KG oder einem Teilnahmezertifikat der EAZW abgeschlossen. 

3. Rechte und Pflichten der EAZW 

3.1 Pflichten der EAZW 

Die EAZW verpflichtet sich, die notwendigen Voraussetzungen zu bieten, damit die Weiterbildung innerhalb der in der Prüfungsordnung genannten Weiterbildungsdauer mit Erfolg abgeschlossen werden kann. Der oder die Teilnehmer*in nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass Ort (z.B. Präsenzveranstaltung / Online-Unterricht) und Zeiten der Veranstaltungen ggf. Änderungen unterworfen sein können. 

3.2 Verwendung personenbezogener Daten  

Die EAZW ist zur Verwendung (Übermittlung, Verarbeitung) der personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Titel, Geburtsdatum und -ort, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bewerbungsunterlagen, studienspezifische Daten) des oder der Teilnehmer*in berechtigt, soweit Zweck und Inhalt der Datenverwendung durch Gesetz, Verordnung, Bescheid oder sonst durch sich aus bzw. in Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebender Rechte und Pflichten gedeckt ist oder soweit sie sonst für den Lehrgangsbetrieb erforderlich ist. 

Der oder die Teilnehmer*in willigt mit seiner Unterschrift ausdrücklich ein, dass die Weiterbildungsveranstaltung in Bild und/oder Ton aufgezeichnet werden darf. Diese Aufzeichnungen dienen allein den internen Zwecken der Qualitätssicherung, den Schulungszwecken der Dozenten und der Verbesserung der Kursinhalte und sind nicht zur externen Veröffentlichung bestimmt. Die Weitergabe der Aufzeichnungen an Dritte ist ausgeschlossen. Nach Erfüllung der genannten Zwecke, spätestens jedoch sechs Monate nach Beendigung des Kurses, werden die Aufzeichnungen gelöscht. Für Aufzeichnungen, welche zu Protokollzwecken von Prüfungen vorgenommen werden, gilt, wenn in der Prüfungsordnung nicht anders vorgesehen, eine Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren.

Die EAZW ist berechtigt, E-Mails, SMS und Telefonanrufe an den oder die Teilnehmer*in zu richten, wobei diese Kommunikationsschritte sowohl werbendes Material als auch bloßes Informationsmaterial beinhalten können.  Der oder die Teilnehmer*in kann seine/ihre Einwilligung hierzu schriftlich durch Brief oder E-Mail an den Erhalter jederzeit widerrufen. 

Die EAZW ist zur automationsunterstützten Bearbeitung personenbezogener Daten des oder der Teilnehmer*in berechtigt. Darüber hinaus nimmt der oder die Teilnehmer*in die von der EAZW unter ihrer Homepage veröffentlichte Datenschutzerklärung zur Kenntnis und erkennt diese an. 

3.3 Ausschluss von der Weiterbildung durch die EAZW 

Die EAZW behält sich den Ausschluss eines oder einer Teilnehmer*in aufgrund schwerer disziplinärer Vergehen (z.B. Betrugsversuche bei Prüfungen) oder groben Fehlverhalten (z.B. Zahlungsverzug des Vertragspartners) vor. In diesem Fall erlischt der Anspruch auf Teilnahme und Absolvierung des Lehrganges sowie der Anspruch auf Rückerstattung des Lehrgangsbeitrags oder Teilen davon. Davon unberührt bleiben noch etwaige offene Forderungen an den Vertragspartner weiterhin bestehen. 

4. Rechte und Pflichten des oder der Teilnehmer*in

4.1 Allgemeines 

Der oder die Teilnehmer*in hat das Recht auf einen ordnungsgemäßen Lehrgangsbetrieb, insbesondere auf Vermittlung der vorgesehenen Lehrbereiche im definierten Ausmaß. Etwaige Änderungen sind dem Teilnehmer/der Teilnehmerin so frühzeitig wie möglich bekannt zu geben. 

4.2 Länge bzw. Dauer der Weiterbildung  

Grundsätzlich ist die Weiterbildung in der in der Prüfungsordnung festgelegten Form und Zeit zu absolvieren. 

4.3 Pflichten des oder der Teilnehmer*in 
4.3.1 Allgemeines 

Der oder die Teilnehmer*in verpflichtet sich zur aktiven und positiven Beteiligung an der Weiterbildung. 

Der oder die Teilnehmer*in ist verpflichtet, der EAZW Änderungen seiner/ihrer Daten, insbesondere der Zustell- und E-Mail-Adresse, mitzuteilen. Bis zur Bekanntgabe dieser Änderung gilt jede Übermittlung durch Übersendung an die letzte der EAZW bekannte Adresse als bei dem oder der Teilnehmer*in eingegangen. 

Soweit im Einzelfall schriftlich nicht anders festgelegt, haben Erklärungen des oder der Teilnehmer*in an die EAZW schriftlich mit Originalunterschrift oder per E-Mail zu erfolgen. 

4.3.2 Zahlungsmodalitäten

Der Vertragspartner wird die Kursgebühr inkl. MWST wie hier angegeben nach Rechnungsstellung leisten. Bei Teilzahlung berechnen wir einen Aufschlag von 4 % effektivem Jahreszins.

4.3.3 Kosten

a) Die Kosten für die Qualifikation setzen sich zusammen aus der Kursgebühr und etwaigen Zinsen bei Ratenzahlung. Wer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags Mitglied des BvdFB ist (oder einen diesbezüglichen Antrag gestellt hat) erhält Vergünstigungen auf die Kursgebühr. Die Kosten für die Qualifikation belaufen sich auf (Bitte bestätigen Sie erneut Ihre Kurswahl):


b) Bei Anmeldung von Gruppen erhält jedes weitere Gruppenmitglied (ab dem 2. Teilnehmenden) 25 % Rabatt auf die Kursgebühr.  

c) Die Kursgebühr ist fällig vor Beginn der Qualifikation. Über die Gebühr erhält der Vertragspartner eine Rechnung.  

d) Studierende der EAZW, die uns nachweislich weiterempfehlen (bei Anmeldung muss der Empfehlende explizit angegeben werden), erhalten eine Empfehlungsprämie in Höhe von 10% der Kursgebühr des empfohlenen Studierenden. 

Alle hier genannten Beträge inkl. MwSt.  

4.3.4 Urheberrecht

a) Die im Rahmen des Lehrgang- und Prüfungsbetriebs bereitgestellten Lehr-, Studien-, Lern- und Prüfungsunterlagen bleiben geistiges Eigentum der EAZW und des BvdFB und stehen ausschließlich den Personen zur persönlichen Verwendung zur Verfügung, die diese im Zuge des Lehrgangs- und Prüfungsbetriebs erhalten haben. Soweit aus dem jeweiligen Inhalt dieser Unterlagen keine anderen Regelungen zu entnehmen sind, ist ein über die freie Werknutzung (z.B. Kopieren oder andere Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch, Zitieren einzelner Stellen eines veröffentlichen Sprachwerks usw.) hinausgehender Gebrauch und damit jede den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetztes widersprechende Verwendung von Unterlagen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der EAZW ​​nicht gestattet. 

b) Der oder die Teilnehmer*in nimmt zur Kenntnis, dass das Filmen, Fotografieren, Anfertigen von Tonbandaufnahmen oder sonstige Aufzeichnungen des Unterrichtgeschehens (sowohl bei Präsenzveranstaltungen als auch im online-Learning-Format) ohne vorherige Zustimmung der EAZW verboten ist. Im Besonderen gilt dies auch für das Zurverfügungstellen von solchen Aufzeichnungen, auf denen andere Personen erkennbar sind, im Internet bzw. in sozialen Netzwerken. In diesem Fall muss zusätzlich vorab die Zustimmung aller akustisch und/oder visuell kenntlichen Personen ​​eingeholt werden. 

c) Der oder die Teilnehmer*in nimmt zur Kenntnis und ist einverstanden, dass bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen 4.3.4 a) & b) dieses Vertrags neben etwaigen Schadensersatz- und/oder Urheberrechtsansprüchen eine pauschale Vertragsstrafe von 50.000,- € durch die EAZW geltend gemacht wird. 

5. Auflösung des Vertrags
5.1 Auflösung durch die EAZW  

Mit der Verleihung des Zertifikats endet dieser Vertrag in jedem Fall. Kann binnen der in der Studienordnung festgelegten Zeit der Lehrgang nicht positiv abgeschlossen werden, wird der oder die Teilnehmer*in umgehend aus dem Lehrgang ausgeschlossen. In diesem Fall hat der oder die Vertragspartner keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Teilnahmegebühr. Die Bestimmungen von 4.3.4 a) - c) dieses Vertrags bleiben hiervon unberührt und gelten über eine etwaige Auflösung des Vertrags hinaus fort.  

5.2 Rücktritt durch den Vertragspartner  

a) Ein Rücktritt durch den Vertragspartner kann innerhalb von 14 Kalendertagen erfolgen. Innerhalb dieser Frist kann der Vertragspartner ohne Angabe von Gründen und grundsätzlich ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt am Tag der Zulassung zum Lehrgang. Der Vertragspartner kann den Rücktritt bereits ab der eigenen Vertragserklärung (bzw. Anmeldung) aussprechen und muss nicht darauf warten, dass die EAZW die Anmeldung annimmt. 

b) Der Rücktritt kann von dem Vertragspartner mittels entsprechender eindeutiger Erklärung per E-Mail erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts genügt der Eingang innerhalb der Rücktrittsfrist. Tritt ein Vertragspartner zurück, hat die EAZW grundsätzlich alle von diesem geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tage ab Erhalt der Rücktrittserklärung zu erstatten. Wurde mit der Dienstleistung während der Rücktrittsfrist begonnen, und ist sie im Rücktrittszeitpunkt noch nicht vollständig erbracht, ist der Rücktritt zwar zulässig, der Vertragspartner ist aber zur anteiligen Kostentragung verpflichtet, bzw. bekommt sein Geld nur anteilig zurück. 

c) Die Bestimmungen von 4.3.4 a) - c) dieses Vertrags bleiben hiervon unberührt und gelten über einen etwaigen Rücktritt hinaus fort. 

6. Besondere Regelungen für Teilnehmende an geförderten Weiterbildungen (AZAV § 178 SGB III)
6.1 Teilnahmebescheinigung
Nach Abschluss der Maßnahme erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung, die Angaben zu Inhalt, zeitlichem Umfang und Ziel der Maßnahme enthält.

6.2 Kostenfreies Rücktrittsrecht bei Wegfall der Förderung
Fällt eine zugesagte Förderung nach SGB III weg, können die Teilnehmenden kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

6.3 Kostenfreies Kündigungsrecht bei Arbeitsaufnahme
Nehmen bisher nicht sozialversicherungspflichtig Teilnehmende während der Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, so können sie den Vertrag kostenfrei kündigen.

6.4 Bestätigung der Eingangsberatung
Die Teilnehmenden bestätigen mit Vertragsunterzeichnung, dass vor Beginn der Maßnahme eine individuelle Eingangsberatung durchgeführt wurde.

7. Haftung der EAZW

Die EAZW haftet nur für solche Schäden an Sachen, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem oder leicht fahrlässigem Verhalten von Angestellten, sonstigen Mitarbeitenden, Lehrenden und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Erhalters beruhen. 

8. Sonstiges

a) Die Ausfertigung dieses Weiterbildungsvertrags erfolgt in zweifacher Ausführung. Ein Original verbleibt in der Administration des Lehrgangs. Eine Ausfertigung wird dem Vertragspartner per E-Mail übermittelt.

b) Der Weiterbildungsvertrag ist gebührenfrei.

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck entspricht oder, sofern das nicht möglich ist, diesem möglichst nahekommt.

d) Alle Vereinbarungen zwischen der EAZW und dem Vertragspartner bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Ausbildungsvertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform.

e) Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Bonn vereinbart.

9. Vertragsbestätigung

Mit folgender Unterschrift bestätigt eine für sich selbst handelnde oder für das Unternehmen rechtsverbindlich zeichnungsberechtige Person die Richtigkeit der gemachten Angaben und stimmt dem Vertrag zu.

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Version 1.3, Stand 18.12.2025
Erstellt von Evelyne Janzen